FDP Wesseling gegen neue Stellplatzsatzung

Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wesseling stimmt gegen die im Stadtrat in der Sitzung vom 08.10.2024 beschlossene neue Stellplatzsatzung.

11.10.2024 Meldungen FDP Kreisverband Rhein-Erft

Bericht aus dem Rat

Wesseling, 10.10.2024. In der Stadtratssitzung vom Dienstag, den 08.10.2024 stimmte die Mehrheit der Ratsmitglieder für die Einführung einer neuen Stellplatzsatzung der Stadt Wesseling. Die FDP-Fraktion stimmte, wie schon in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz, dagegen.

Aus Sicht der Freien Demokraten gehen die darin geforderten Regelungen viel zu weit. Insbesondere im Bereich der Stellplätze für Fahrräder wird die Satzung zu höheren Baukosten und somit nicht zuletzt teurerem Wohnen führen. „Gerade in der aktuellen Zeit ist das genau das falsche Signal für den Wohnungsmarkt, bei dem wir lieber schneller mehr bezahlbaren Wohnraum sehen würden.“ erklärt Max Zöller, Fraktionsvorsitzender der FDP Wesseling.

In der Satzung werden sehr hohe Anforderungen an Menge und Qualität von Fahrradstellplätzen gestellt. „Bei meinem Einfamilienhaus hätte ich statt meines Vorgartens Fahrradstellplätze bauen müssen, an denen die Räder abgeschlossen werden können. Meine abschließbare Garage, in der ich die Fahrräder aufhänge, hätte nicht gereicht. Das wird in Wesseling deutlich mehr versiegelte Fläche bedeuten.“ übersetzt Zöller für sich die Satzung in die Realität.

Auch bei Mehrfamilienhäusern gibt es aus Sicht der FDP nun zu strenge Vorgaben. Ab vier Wohneinheiten müssen Fahrradabstellanlagen gebaut werden: Überdacht, eingefriedet und mit abschließbarem Tor versehen. Anlagen, die in der Errichtung hohe Kosten erzeugen und dann vermutlich an die Mieter weitergegeben werden. Schon bei den Tiefgaragen, die heute schon existieren, führt das dazu, dass die Stellplätze zwar gebaut werden müssen aber kaum gemietet werden. „Das alles macht Wohnen nicht erschwinglicher oder bauen attraktiver.“ bewertet Zöller.

Will der Bauherr die Maßnahmen nicht umsetzen, dann kann er sich bei fehlenden PKW-Stellplätzen durch Zahlung einer Gebühr freikaufen. Für fehlende Fahrradstellplätze sieht die Satzung das explizit nicht vor.

Die Entgegnung der Verwaltung, diese Vorgaben würden nur als Empfehlung für Architektinnen und zum Schutz der Bauherrn vor falscher Planung genutzt werden, beurteilen die Freien Demokraten als nicht überzeugend. „Warum sollten dann Regelungen zu Ablöse und Ordnungswidrigkeiten formuliert werden, wenn man diese eh nicht anwenden will“, hinterfragt Zöller die Erklärung. Die Sinnhaftigkeit einer Satzung, wenn anschließend doch in Einzelfallentscheidung jeder Bauantrag dahingehend geprüft werden soll, ist für die FDP nicht schlüssig dargelegt.

„Wollte die Stadt eine bessere Fahrradfreundlichkeit erreichen, so wären andere Maßnahmen deutlich besser geeignet. Mit dieser Satzung wird das jedoch kaum gelingen.“ resümiert Zöller abschließend. Die Satzung gilt immerhin nur für neue Bauvorhaben. So müssen sich die Eigentümer und Bewohnerinnen von Bestandsimmobilien nicht über die neuen Vorschriften ärgern.

			

				
				

Max Zöller

stv. Stadtverbandsvorsitzender, Fraktionsvorsitzender

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