Regelung bei Sondernutzung für „Bürgersteigladen“
Anfrage zum Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
23.06.2026 Anfrage FDP-Fraktion Wesseling

Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Geyr,
die FDP-Fraktion hat zum nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz am 30.06.2026 die folgende Anfrage:
Nicht nur Besitzer von Eigenheimen mit festem Stellplatz oder Garage möchten an der Energiewende teilhaben und auf E-Mobilität setzen. Gerade bei Mehrfamilienhäusern, aber je nach Situation auch bei Einfamilienhäusern, stellt sich häufig die Herausforderung, wie von günstigem Haushaltsstrom beim Laden der E-Fahrzeuge profitiert werden kann.
Wenn die Fahrzeuge am Straßenrand vor dem Haus parken, muss häufig der öffentliche Gehweg überbrückt werden. Dazu muss eine Sondernutzung beantragt werden. Die Stadt hat dabei unseres Wissens nach einen Ermessensspielraum, um diesen auch genehmigen zu dürfen.
Die FDP-Fraktion hat dazu folgende Fragen:
- Gab es entsprechende Anträge bereits in Wesseling und wenn ja, wie viele?
- Wie wurden diese Anträge beschieden bzw. wie würde die Stadt Wesseling entsprechende Anträge im Grundsatz entscheiden?
- Welche Auflagen wurden den Antragstellern bei einer Genehmigung gestellt bzw. welche Auflagen würden den Antragstellern im Grundsatz gestellt (z. B. Einsatz von fachgerechten Kabelbrücken oder Kabelgalgen)?
Wir bitten um eine schriftliche Beantwortung bis zur Sitzung des Ausschusses.
