Vergabesatzung der Stadt Wesseling
Änderungsantrag zur Ratssitzung
23.06.2026 Anträge FDP-Fraktion Wesseling

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Manzke,
die FDP-Fraktion stellt zu o. g. Punkt in der Tagesordnung der Ratssitzung am 23.6.2026 folgenden Änderungsantrag und bittet, diesen zur Abstimmung zu bringen:
Beschlussentwurf:
- Ergänze am Ende von § 5 Absatz 1 folgenden Satz:
„Ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro sind im Rahmen des Direktauftrags im Regelfall mindestens drei formlose Vergleichsangebote oder Kostenvoranschläge einzuholen und in der digitalen Vergabeakte nach § 4 zu dokumentieren.“
- Ergänze § 3 Absatz 1 um folgenden Satz 4:
„Ein Unternehmen, das im laufenden Haushaltsjahr bereits einen Direktauftrag nach § 5 Absatz 1 erhalten hat, darf im selben Gewerk bzw. für denselben Leistungsgegenstand im selben Haushaltsjahr nicht erneut im Wege eines Direktauftrags ohne Wettbewerb beauftragt werden, sofern marktverfügbare Alternativen existieren.“
- Ergänze § 5 um einen neuen Absatz 4:
„Die Verwaltung informiert den zuständigen Ausschuss sowie den Rat quartalsweise in nicht öffentlicher Sitzung in Form einer statistischen Übersicht (Vergabeliste) über alle erteilten Direktaufträge nach § 5 Absatz 1 ab einem Auftragswert von 25.000 Euro netto. Die Übersicht muss den Auftragsgegenstand, das beauftragte Unternehmen und das Auftragsvolumen enthalten.“
Begründung:
Grundsätzlich sind Maßnahmen zur Bürokratievermeidung sinnvoll und begrüßenswert. Die genannten Punkte sollen trotzdem dazu beitragen, dass der gesunde Wettbewerb erhalten bleibt.
zu Punkt 1:
Ein echter Marktpreis bildet sich nur im Wettbewerb. Die bloße „Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze“ reicht als schwammiger Begriff nicht aus, um Steuergeldverschwendung zu verhindern.
zu Punkt 2:
Wenn wir die Grenzen so massiv anheben, müssen wir sicherstellen, dass alle lokalen Handwerker und KMU in Wesseling eine faire Chance bekommen und keine Monopole auf städtische Kosten entstehen.
zu Punkt 3:
Weniger Bürokratie im Vorfeld erfordert zwingend Transparenz im Nachgang. Nur so behält die Politik die Budgetkontrolle und verhindert den Vorwurf der „Klüngelwirtschaft“.
