Bericht von der 4. Sitzung des Stadtrates
Stadtrat vom 29.06.2021
02.07.2021 Meldungen FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wesseling
Am 29.06.2021 fand die 4. Ratssitzung nach langer Pause statt. Seit dem 09.02.2021 hatte wegen der pandemischen Lange nur der kleinere Hauptausschuss in Vertretung des Rates getagt. Die Themen waren allem Voran die Haushaltsdebatten, auf die ich ja auch in meiner Haushaltsrede eingegangen bin.
Nun trafen sich die Stadtverordneten also wieder in voller Stärke und trotz parallelem Spiel der Deutschen Fußballnationalmannschaft bei der EM gegen England wurde die Tagesordnung gewissenhaft abgearbeitet.
Auf dem Programm stand zunächst ein Vortrag von Herrn Dr. Richrath, dem Direktor der Shell Rheinland Raffinerie in Wesseling. Er sprach über den Wandel der Shell und den geplanten Shell Energy and Chemicals Park als zukünftiges Zentrum zur Forschung, Lehre und Kollaboration mit Partnerfirmen am Standort Wesseling. Dabei sollen über 20 Hektar zu einem Energy Campus umgebaut bzw. aufgebaut werden. Der Plan ist dabei auch auf Net-Zero-Emissionsgebäude zu bauen, welche im Betrieb klimaneutral sind.
Anschließend wurde eine Änderung der Satzung des Jugendamtes wieder zurückgenommen, um die Aufgaben eines/einer Co-Dezernent/in in dieser Behörde wieder gerecht zu werden. Der Posten war eigentlich nicht mehr besetzt gewesen und daher Anfang 2020 aus der Satzung entfernt worden. Da die Mehrheitsfraktionen den Posten in der letzten Haushaltsrunde jedoch wieder eingeführt haben, musste nun auch der Aufgabenbereich wieder beschrieben werden.
Anschließend wurde die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren beschlossen. Die letzte Anpassung der Gebühren war 2012 erfolgt. Die Gebühren verdoppeln sich nun bei allen Straßenkategorien. 2019 hatte es eine Ausschreibung gegeben, bei der es zu einer Verdopplung der Kosten gekommen war. Da es für diesen Bereich aus der Vergangenheit große Rücklagen gab – was eigentlich nicht sein darf, da die Gebühren aufkommensneutral gehalten werden müssen – mussten die Stadtwerke diese Rücklagen erst einmal komplett aufbrauchen. So musste nicht schon in 2019 eine Anpassung erfolgen, sondern erst heute. Trotzdem bedauern wir, dass für die Anwohner die Kosten gleich um einen so großen Sprung ansteigen. Das sollte eigentlich nicht sein und muss hier ausdrücklich die Ausnahme bleiben.
Erfreulich hingegen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung von NRW nun neben dem letzten auch das vorletzte Kindergartenjahr für die Eltern beitragsfrei gemacht hat. Dadurch musste nun die Beitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege angepasst werden. Dazu kommt auch, dass auch die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder von Kindern in den beiden letzten beitragsfreien Kindergartenjahren festgeschrieben wurde. Und das gilt auch für Geschwisterkinder in der OGS. Diese Entlastung ist eine große Hilfe für viele Eltern, die wir ausdrücklich begrüßen.
Außerdem wurde auch die Umsetzung der Regelung zur Minderung bzw. Aussetzung der Elternbeiträge in Kindergärten, Kindertagespflege und OGS beschlossen. Diese wurde erst kürzlich vom Land NRW beschlossen. Demnach werden die Elternbeiträge im Februar 2021 komplett erlassen (getragen von Kommunen und Land zu jeweils 50%). In den Monaten März bis Mai 2021 übernehmen Kommunen und Land jeweils 25% der Beiträge und die Eltern müssen nur die verbleibenden 50% übernehmen. Den Eltern werden für die 4 Monate (Februar bis Mai 2021) also in Summe 2,5 Monatsbeiträge erlassen. Ab dem Juni 2021 erfolgt dann wieder eine volle Beitragserhebung. Auch hier begrüßen wir die Regelung ausdrücklich, die eine starke Entlastung für die Eltern darstellt, ohne die städtischen Finanzen zu stark zu belasten.
Anschließend wurde der Sachstandsbericht zum Schulcampus zur Kenntnis genommen, der im Schulausschuss bereits ausführlich diskutiert wurde und bereits teilweise der Presse zu entnehmen war. Im Wesentlichen ist klar, dass das Gymnasialgebäude trotz Sanierung weiterhin zu hohe PCB-Schadstoffbelastungen aufweist und nicht weiter saniert werden kann. Ein Abriss ist unumgänglich. Auch für das Hauptschulgebäude stehen die Zeichen schlecht, da auch hier nach kompletter Entkernung die Belastungen noch nicht auf ein annehmbares Niveau gefallen sind. Es werden noch letzte Sanierungsversuche unternommen. Nach den Sommerferien wird feststehen, was mit dem Gebäude gemacht werden kann. In der nächsten Schulausschusssitzung im September werden dann die Alternativen für die Neubauten und Sanierungen vorgestellt und diskutiert. Dies hat natürlich auch extreme Auswirkungen auf die Planungen für die neue Gesamtschule. Deren Start ist nun nicht mehr vor dem Schuljahr 2024/2025 zu erwarten. Daher werden auch weiterhin neue Klassen für die Haupt- und Realschule gebildet werden müssen, die ja eigentlich ab dem Schuljahr 2022/2023 auslaufen sollten.
Aufgrund der gestiegenen Zahl von Grundschulkindern, muss die Johannes-Gutenberg-Schule um bis zu zwei weitere Züge erweitert werden. Die Mittel dazu sind bereits im Haushalt beschlossen worden. Der Beschluss über die Erhöhung der Zügigkeit war daher nur noch eine Formalie.
Anschließend wurde das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Wesseling gemäß §8a Abs. 1 KAK NRW einstimmig beschlossen. Dieses ist eine wesentliche Voraussetzung, um die neue Regelung von Anwohnerbeteiligungen bei Straßenausbau- und Erneuerungsarbeiten umsetzen zu können. Dazu gehört auch, dass erst Zuwendungen zur Entlastung der AnwohnerInnen beantragt werden können, wenn das Konzept beschlossen wurde. Über die Durchführung von einzelnen Maßnahmen wird dann jeweils im Stadtrat explizit beraten werden. Diesem Teil der Vorlage folgte der Rat einstimmig. Der Ergänzung, dass von der Ausnahmeregelung bei kleineren Arbeiten auf eine Anhörung der AnliegerInnen verzichten zu können Gebrauch gemacht werden soll, konnten die Mitglieder der Fraktion WIR/FWW nicht zustimmen. Für die FDP-Fraktion stellt diese Ausnahmeregelung jedoch einen Beitrag zum Abbau von Bürokratie dar, da es – wie vom ersten Beigeordneten Ohrndorf erläutert – oftmals für die Verwaltung einen größeren Aufwand zur Organisation der Anhörungen der BürgerInnen darstellt, als die eigentliche Maßnahme dann kostet.
Über die bilanzielle Gewinnverwendung im Sinne des Jahresabschlusses der Entsorgungsbetriebe Wesseling wurde bereits im Betriebsausschuss ausführlich beraten. Die formale Bestätigung durch den Rat erfolgte einstimmig.
Anschließend wurde unser Antrag (siehe hier) über einen Beitritt der Stadt Wesseling zur Genossenschaft KoPart eG beraten. Über diese Genossenschaft können Einrichtungsgegenstände, Büromaterialien oder auch IT-Equipment kostensparend unter Nutzung von Rahmenverträgen eingekauft werden. Dazu ist der Erwerb eines Geschäftsanteils i.H.v. 750 € erforderlich, welcher bei Austritt aus der Genossenschaft zurückerstattet wird. Die KoPart unterstützt auch bei der rechtssicheren Durchführung von Vergabeverfahren. Die Verwaltung attestierte, dass gegen einen Beitritt nichts spräche. Auch liegen positive Erfahrungen aus unseren Nachbarkommunen Bornheim, Brühl, Hürth, Frechen, Pulheim und Elsdorf vor. Mit dem Argument der Überschneidung eines kleinen Teils des Angebots mit Dienstleistungen der KDVZ, deren Mitglied die Stadt Wesseling ebenfalls ist, lehnten die Mitglieder der Mehrheitsfraktionen unseren Antrag dann gegen die Stimmen von FDP, SPD und WIR/FFW ab.
Anschließend gab es noch einen Sachstandsbericht über die juristische Beratung beim Thema Rheinspange 553. Die beauftragte Anwaltskanzlei DLA Piper hat eine 37-Seitige rechtliche Stellungnahme verfasst. Diese wurde inzwischen auch dem Herrn Bundesminister Scheuer, dem Geschäftsführer der Autobahn GmbH, Herrn Krenz und Herrn Landesverkehrsminister Wüst übermittelt. Die Anwälte sind hierbei zu dem Ergebnis gelangt, dass die aktuelle Abwägungsmethodik zur Bestimmung einer Vorzugsvariante bereits in diesem Verfahrensstadium an erheblichen Abwägungsmängeln leidet und die Interessen der Stadt Wesseling uns seiner BürgerInnen nicht hinreichend gewürdigt werden. Eine juristische Anfechtung des aktuellen Planungsstandes ist jedoch noch nicht möglich. Förmliche Rechtsbehelfe, beispielsweise eine Klage, sind erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zulässig. Dann können jedoch auch Mängel während der Planung gerügt werden.
Abschließend gab es noch einen Sachstandsbericht zum Pilotprojekt mit den E-Rollern im Stadtgebiet. Das Projekt läuft derzeit wohl zur allgemeinen Zufriedenheit. Sowohl seitens des Anbieters als auch der Stadt und der NutzerInnen. Wir wollten von der Verwaltung dazu trotzdem gerne wissen, wie etwaige Regelungen bei einer Insolvenz des Anbieters aussehen. Die Stadt müsste dann für Einsammlung und Lagerung der Insolvenzmasse selbst aufkommen. Die Antwort will die Verwaltung mit der Niederschrift zur Sitzung nachreichen.
Mit dem Ende der Sitzung zeichnete sich dann leider auch das EM-Aus der Deutschen ab. Für uns, die wir leidenschaftlich in unserer Freizeit Politik für unsere Heimatstadt machen, war es dann aber verkraftbar, das Spiel nicht gesehen zu haben. Jetzt verabschieden wir uns jedoch erst einmal in die Sommerpause und werden uns erst wieder Ende August in ersten Ausschüssen wieder treffen.
Ich bedanke mich wie immer für Ihr Interesse. Bleiben Sie uns gewogen und vor allem gesund.