Verlegung von Glasfaserleitungen bei Baumaßnahmen
Anfrage an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
06.10.2021 Anträge FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wesseling
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Esser,
die Fraktion der FDP im Rat der Stadt Wesseling beantragt zur nächsten Sitzung des Stadtrates am 5.10.2021den o.g. Punkt auf die Tagesordnung zu nehmen und folgenden Beschlussentwurf zur Abstimmung zu bringen.
Beschlussentwurf:
Bauträger müssen bei geeigneten Baumaßnahmen zukünftig die Verlegung von Glasfaserleitungen oder mindestens von Leerrohren zum nächsten Anschlusspunkt durchführen. Entsprechende Vorgaben sind mit Erteilung der Baugenehmigung zu machen. Eine Liste geeigneter Baumaßnahmen muss durch die Verwaltung erstellt und veröffentlicht werden.
Begründung:
Die Versorgung mit Glasfaser als Medium für den Zugang zum Internet ist ein wesentlicher Faktor für die Digitalisierung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum heute noch bei der Erschließung von neuen Baugebieten nicht gleich auch eine zukünftige Versorgung mit Glasfaser berücksichtigt wird. So müsste zumindest für Leerrohre gesorgt werden, über die später einfach Glasfasern in die Häuser gelegt werden können, sobald ein Gebiet durch einen Anbieter erschlossen wird. Dies gilt auch bei Straßenbaumaßnahmen, wenn ohnehin Straßen neu gebaut, erneuert oder anderweitig bearbeitet werden. Wenn ohnehin Straßendecken geöffnet und Erdarbeiten ausgeführt werden, könnte in diesem Schritt auch die Verlegung von Leerrohren oder Glasfaser berücksichtigt werden.