FDP ermöglicht flexiblere Grabdekorationen
Die FDP-Fraktion konnte in der Ratssitzung am 10.12.2024 eine übertriebene Einschränkung bei der Grabgestaltung verhindern.
14.12.2024 Meldungen FDP Stadtverband Wesseling
Wesseling, 12.10.2024. In der Sitzung des Stadtrats am 10.12.2024 wurde unter anderem die veraltete Friedhofssatzung der Stadt Wesseling erneuert. Die von der Verwaltung zunächst darin vorgesehene Einschränkung des erlaubten Grabschmucks ging den Liberalen aber viel zu weit.
Der Entwurf sah vor, die Ablage von Trauerdekoration nur auf den ausgewiesenen Flächen in Form von reinen Trauerkerzen und Schnittblumen zuzulassen. Nachdem im vorangegangenen Hauptausschuss klargestellt worden war, dass hiermit tatsächlich auch normale Reihengräber gemeint sind, stellte die FDP im Stadtrat den Antrag, diese Regelung gänzlich zu streichen. Dem Wunsch der Verwaltung, eine bessere Handhabe gegen die zunehmende Verwahrlosung von Grabstätten zu erhalten, werde die Satzung auch ohne diese konkreten Einschränkungen gerecht.
Nach ausführlicher, sachlicher Diskussion wurde ein Kompromissvorschlag der Verwaltung einstimmig angenommen, nach dem Reihen- und Wahlgrabstätten von dieser Einschränkung ausgenommen sind. Außerdem sind nun auch kleine Gedenksteine nach jüdischem Brauch zulässig.
„Wir freuen uns, dass auf ihre Initiative hin eine Überregulierung verhindert werden konnte, die Trauernden kaum hätte vermittelt werden können. Der Vorgang zeigt auch, dass das mehrstufige Beratungsverfahren gerechtfertigt ist: denn im Hauptausschuss waren die Bedenken der FDP noch weitgehend ungehört geblieben“, so Max Zöller, Vorsitzender der FDP-Fraktion, nach der Sitzung.