Verfassungsklage der FDP-Fraktion NRW gegen das Landesverfassungsschutzgesetz

27.05.2026 Allgemein FDP Kreisverband Rhein-Erft

Die nordrhein-westfälischen Landtagsabgeordneten der FDP sowie unsere Europaabgeordneten Moritz Körner und Marie-Agnes Strack-Zimmermann haben Verfassungsbeschwerde gegen zentrale Teile des neuen NRW-Verfassungsschutzgesetzes beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben. Für uns ist klar: Der liberale Rechtsstaat muss Extremismus, Terrorismus und Spionage entschlossen bekämpfen können. Aber er darf dabei seine eigenen freiheitlichen Grundlagen nicht preisgeben. Genau diese Balance zwischen Freiheit und Sicherheit hat Schwarz-Grün mit der Novelle aus unserer Sicht verloren. Innenminister Reul selbst hat in einem Interview in diesem Zusammenhang unlängst in gewisser Hinsicht von einem „Kuhhandel“ zwischen CDU und Grünen gesprochen.

Kritisch sehen wir insbesondere den Einsatz von Künstlicher Intelligenz durch den Verfassungsschutz ohne ausreichende Kontrolle, den weitreichenden Zugriff auf Videoüberwachung im öffentlichen Raum, Eingriffe in den Schutz vertraulicher Gespräche mit Berufsgeheimnisträgern sowie die Überwachung unbescholtener Kontaktpersonen.

Bürgerrechte sind kein Schönwetterprinzip. Sie zu verteidigen, gehört zur DNA der Freien Demokraten — gerade dann, wenn neue technische Möglichkeiten den Staat zu immer weitergehender Überwachung verleiten. Deshalb ziehen wir vor das Bundesverfassungsgericht: mit unseren persönlichen Grundrechten stellvertretend für die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen.

Unter dem folgenden Link finden Sie weitere Hintergründe zu unserer Klage:

 

Mit freundlichen Grüßen
Henning Höne MdL

Fraktionsvorsitzender

Verantwortlich:

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